Stand: Juli 2024, alle vorangegangenen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit

Hinweis:

Die von uns angegebenen Preise sind stets Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir beliefern grundsätzlich keine privaten Kunden/Verbraucher. Für Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB genannt) maßgebend.

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Diese AGB der Pins & mehr GmbH & Co. KG gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit ihren Kunden zum Kauf von Pins, Ansteckern, Anstecknadeln und sonstigen Werbeartikeln aller Art sowie der etwaigen entsprechenden Beratung hierzu.
  2. AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis der Pins & mehr GmbH & Co. KG hiervon nicht Vertragsbestandteil. Es gelten ausschließlich die AGB der Pins & mehr GmbH & Co. KG. Etwas anderes gilt nur, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG der Geltung der AGB des Kunden ganz oder teilweise ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher:
    (a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der Pins & mehr GmbH & Co. KG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    (b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die mit der Pins & mehr GmbH & Co. KG ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Ausstellung von Waren und Leistungen durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG in Katalogen, Werbeprospekten, im Internet etc. stellt kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden dar. Mit der Bestellung einer Ware durch den Kunden, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
  2. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei ihr anzunehmen (Annahme).
  3. In Fällen, in denen unbeschadet vorstehender Regelungen (1) und (2) von einem Angebot der Pins & mehr GmbH & Co. KG auszugehen ist, ist dieses Vertragsangebot freibleibend, d. h. die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist bis zur Annahme des Angebots durch den Kunden zum Widerruf berechtigt.
  4. Nimmt der Kunde, der Verbraucher ist, die Bestellung über ein von der Pins & mehr GmbH & Co. KG zum Zwecke des Vertragsschlusses genutztes Fernkommunikationsmittel vor, bestätigt die Pins & mehr GmbH & Co. KG unverzüglich den Zugang der Bestellung auf elektronischem Weg. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung allein stellt keine verbindliche Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebots dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung der Pins & mehr GmbH & Co. KG verbunden werden.
  5. Die Regelungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht finden auf Kunden, die Unternehmer sind, keine Anwendung.

§ 3 Beschaffenheit der Ware, Änderungsvorbehalt, Mehr- und Minderlieferung

  1. Als vertragliche Beschaffenheit der Ware wird ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers vereinbart. Etwas anderes gilt nur, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich mit einer davon abweichenden oder zusätzlichen Beschaffenheitsvereinbarung einverstanden ist.
  2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder seiner Gehilfen oder der Pins & mehr GmbH & Co. KG und ihrer Gehilfen bezüglich bestimmter Eigenschaften der Ware sind für die Vertragsgemäßheit der Ware irrelevant. Abweichungen der Ware hiervon stellen keinen Sachmangel dar.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG übernimmt gegenüber dem Kunden keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeits- oder sonstige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben von dieser Regelung unberührt.
  4. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat das Recht, technische Änderungen/Abweichungen sowie Änderungen/Abweichungen von Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen, sofern es sich hierbei um handelsübliche Abweichungen handelt und/oder hierdurch Funktionalität und Brauchbarkeit der Ware nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen/Abweichungen dem Kunden aus anderen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht zumutbar sind.
  5. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der ursprünglich bestellten Menge vorzunehmen, sofern diese produktionstechnisch bedingt sind und der Kunde Unternehmer ist. Der Kunde schuldet dann den Kaufpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht.
  6. Alle Drucksiebe und Werkzeuge werden maximal 2 Jahre archiviert. Bei einer unveränderten Nachbestellung in diesem Zeitraum entfallen diese Kosten für Drucksiebe und Werkzeugkosten.

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG ein kongruentes Deckungsgeschäft unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt abgeschlossen und erhält Pins & mehr GmbH & Co. KG den Gegenstand nicht von dem Lieferanten, so steht der Pins & mehr GmbH & Co. KG ein Rücktrittsrecht gegenüber ihrem Kunden zu (Selbstbelieferungsvorbehalt). Ein Rücktrittsrecht der Pins & mehr GmbH & Co. KG besteht jedoch nicht, wenn sie die Nichtbelieferung zu vertreten hat.
  2. Vorstehend (1) gilt entsprechend bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung der Pins & mehr GmbH & Co. KG durch ihren Lieferanten.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG benachrichtigt den Kunden von der Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne vorstehend (1) und (2) sowie ihren Rücktritt vom Vertrag unverzüglich und erstattet unverzüglich vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber der Pins & mehr GmbH & Co. KG besteht nicht.
  4. Die vorstehenden Regelungen in § 4 finden nur auf den Kunden Anwendung, der Unternehmer ist.

§ 5 Muster

Vom Kunden angeforderte Muster werden diesem von der Pins & mehr GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt. Eine Rückgabe der Muster an die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

§ 6 Versendung der Ware, Versandkosten

Auf Verlangen des Kunden versendet die Pins & mehr GmbH & Co. KG die Ware an Dritte auf Kosten des Kunden.

§ 7 Lieferfristen/-Termine

  1. Lieferfristen oder Liefertermine werden zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG in jedem Einzelfall gesondert vereinbart. Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss, sofern zu diesem Zeitpunkt sämtliche zur Ausführung des Auftrags notwendigen Vorlagen, Unterlagen etc. des Kunden bei der Pins & mehr GmbH & Co. KG vorliegen. Liegen die Vorlagen etc. bei Vertragsschluss der Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht oder nicht vollständig vor, beginnen die Lieferfristen erst mit Zugang sämtlicher bzw. der letzten erforderlichen Vorlage etc. bei der Pins & mehr GmbH & Co. KG.
  2. Hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG dem Kunden vor Produktion ein Vorabmuster der zu liefernden Ware vorzulegen, ist dieses vom Kunden zur Produktion zu bestätigen. Die Bestätigung hat durch den Kunden unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum von der Pins & mehr GmbH & Co. KG mitgeteilten Termin. Eine aufgrund einer verspäteten Bestätigung des Vorabmusters durch den Kunden eintretende Überschreitung der Lieferfristen oder eines vereinbarten Liefertermins hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Sie kommt hierdurch mit ihrer Lieferverpflichtung nicht in Verzug. Die Lieferfrist verlängert sich um den vom Kunden zu verantwortenden Zeitverlust. Bei der Berechnung der Fristverlängerung werden Wochenenden und Feiertage nicht berücksichtigt.
  3. Absatz 2 gilt entsprechend, sofern sich die Aufnahme der Produktion und/oder die Auslieferung der Ware wegen der Produktion eines weiteren Vorabmusters verzögert, sofern diese nicht von der Pins & mehr GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Darüber hinaus gilt Absatz 2 für alle anderen Fälle, in denen der Kunde die zur Herstellung oder Lieferung der Ware erforderliche Mitwirkung unterlässt oder diese verspätet vornimmt (z. B. Vorlage notwendiger Unterlagen, Vorlagen etc.; Vornahme notwendiger Abstimmungen).
  4. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen, hoheitlichen Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Arbeitskämpfe, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch des Werkzeugs, behördliche Maßnahmen und ähnliches., die die Einhaltung der in Absatz 1 vereinbarten Frist erschweren oder unmöglich machen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, mindestens aber um den gesamten vereinbarten Zeitraum, der nach Absatz 1 vereinbart wurde, gerechnet ab dem Tag, an dem die Umstände nach diesem Absatz 4 wegfallen.
  5. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Liefertermine durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat der Unternehmer-Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Unternehmer-Kunde etwaige Ansprüche und Rechte wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen geltend machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Rücktrittsrecht

  1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, behält sich die Pins & mehr GmbH & Co. KG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten zuzüglich sonstiger Nebenforderungen (z. B. Zinsen) vor. Der Verbraucher-Kunde und die Pins & mehr GmbH & Co. KG sind sich einig, dass die Übereignung der Ware aufschiebend bedingt erfolgt und das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung nach Satz 1 auf den Verbraucher übergeht. Im Übrigen gelten für den Verbraucher-Kunden die nachfolgenden Regelungen unter Absatz 2 bis einschließlich Absatz 3.
  2. Der Verbraucher-Kunde ist verpflichtet, die Pins & mehr GmbH & Co. KG unverzüglich von einem Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. Pfändung) sowie deren Beschädigung oder Vernichtung zu unterrichten. Eine Benachrichtigungspflicht besteht auch bei einem Wechsel im Besitz der Ware und bei einem Wohnsitzwechsel des Kunden.
  3. Der Verbraucher-Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum vollständigen Zahlungsausgleich kostenlos für die Pins & mehr GmbH & Co. KG zu verwahren und sie pfleglich zu behandeln.
  4. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Pins & mehr GmbH & Co. KG das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG und der Unternehmer sind sich einig, dass die Übereignung der Ware zunächst aufschiebend bedingt erfolgt und das Eigentum an der Ware erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung auf den Unternehmer übergeht.
    (a) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Pins & mehr GmbH & Co. KG hiermit alle bestehenden und künftigen Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen einen Dritten erwachsen, ab (Vorausabtretung). Die Pins & mehr GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Rechte der Pins & mehr GmbH & Co. KG beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
    (b) Die vorstehend (a) erteilte Weiterveräußerungsermächtigung umfasst nicht die Weiterveräußerung an Abnehmer des Unternehmers, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderungen ausgeschlossen oder beschränkt haben. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer durch eine Vertragsklausel in seinen AGB’S die Vorausabtretung seiner Kundenforderungen an die Pins & mehr GmbH & Co. KG vereitelt.
    (c) Auf Verlangen der Pins & mehr GmbH & Co. KG hat der Unternehmer ihr die zur Einziehung erforderlichen Angaben bezüglich der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und seinen Schuldnern die Abtretung offen zu legen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmer-Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer der in § 8 niedergelegten Pflichten, ist die Pins & mehr GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 9 Schutzrechte und Geistiges Eigentum

  1. Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte (Copyright, Urheberrecht etc.) oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und der Pins & mehr GmbH & Co. KG sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch solch eine Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.
  2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Pins & mehr GmbH & Co. KG Urheber. In diesen Fällen erhält der Kunde, das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart und es nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung. Die Nutzung ist nur zum vertraglich vereinbarten Zweck zulässig. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die offenen Programmdaten.
  3. Die Einräumung der Rechte nach Absatz 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Forderungen von Pins & mehr GmbH & Co. KG. § 8 Absatz 1 Satz gilt für Verbraucher-Kunden entsprechend. Für Unternehmer-Kunden gilt § 8 Absatz 4 Satz 1 entsprechend.
  4. Kommt eine weitere Zusammenarbeit nach der Präsentation eines Musters nicht zustande, verbleiben die Nutzungsrechte der präsentierten Arbeitsergebnisse bei Pins & mehr GmbH & Co. KG, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, über Inhalte der Präsentation gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren.

§ 10 Mündliche Vereinbarung

Sofern der Kunde Unternehmer ist, bedürfen alle Vereinbarungen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.

§ 11 Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Bestellung/Lieferung von Waren, die nach speziellen Kundenspezifikationen angefertigt wurden.

§ 12 Fälligkeit, Verzinsung, Verzug

  1. Soweit zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG keine abweichende Vereinbarung erfolgt, ist der Kaufpreis inklusive etwaiger Versandkosten innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Pins & mehr GmbH & Co. KG zu zahlen. Die Zahlung hat zwingend per Überweisung und in EUR zu erfolgen.
  2. Die Folgen des Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er nur aufrechnen, wenn seine Forderung gegen die Pins & mehr GmbH & Co. KG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Erfüllungsort, Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der Pins & mehr GmbH & Co. KG sowie des Kunden der Firmensitz der Pins & mehr GmbH & Co. KG.
  2. Ist der Kunde Unternehmer oder eine der vorstehend (1) bezeichneten Personen, geht bei Versendung der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer etc. über.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden über. Gleiches gilt bei Abholung der Ware durch den Unternehmer etc.
  4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

§ 15 Mängelanzeige, Ausschlussfristen für Mängelansprüche und Mängelrechte

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er der Pins & mehr GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen und Mängelrechten ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG. Bezüglich nicht offensichtlicher Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Untersuchungs- und Rügepflichten.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, hat er der Pins & mehr GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach deren Feststellung durch ihn schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen und Mängelrechten ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG.

§ 16 Mängelansprüche und Mängelrechte

  1. Mängelansprüche und Mängelrechte sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Ausschlussfristen für die Mängelanzeige gemäß § 15 dieser AGB nicht eingehalten hat.
  2. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung der Pins & mehr GmbH & Co. KG für die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
    (a) Bestehen Mängelansprüche des Kunden, sind diese zunächst auf Nacherfüllung, d. h. Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware, beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, steht die Wahl zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung der Pins & mehr GmbH & Co. KG zu. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Wahlrecht zu. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG kann jedoch die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.
    (b) Schlägt die Nacherfüllung gemäß (1) fehl, steht dem Kunden das Recht zu, wahlweise den Warenpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Rücktritt). Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser allein oder neben anderen Mängelansprüchen oder -rechten (z. B. Rücktritt) geltend gemacht werden soll. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch wegen Mangelfolgeschäden bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar. In diesen Fällen gilt vielmehr § 3 (5) dieser AGB.
  4. Geringe Farbabweichungen sind technisch bedingt und nicht immer zu vermeiden.

§ 17 Verjährung der Mängelansprüche

  1. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer Waren in einem (1) Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer Waren in zwei (2) Jahren. Abweichend hiervon gilt bezüglich Schadenersatzansprüche wegen Mängeln und Mangelfolgeschäden die Verjährungsregelung unter § 18 (4) dieser AGB.
  2. Vorstehend (1) gilt nicht, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall verjähren die Ansprüche in der gesetzlichen Regelverjährungsfrist.
  3. Der Beginn der Verjährung bestimmt sich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 18 Schadenersatzansprüche

  1. Für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet die Pins & mehr GmbH & Co. KG nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von ihr, einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Entsprechendes gilt für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Auswahl- und/oder Überwachungsverschulden im Hinblick auf Verrichtungsgehilfen. Eine Haftung für Verrichtungsgehilfen bestehen im Übrigen nicht. Diese Ansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Abweichend von vorstehend (1) besteht eine Haftung der Pins & mehr GmbH & Co. KG weder für fahrlässige noch für grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der nach der Art der Ware und dem konkret zugrunde liegenden Rechtsgeschäft typischerweise und vorhersehbar entsteht.
  4. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln und Mangelfolgeschäden verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen hat, sie grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten im Sinne vorstehend (1) zu vertreten hat oder wenn die Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
  5. Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen gemäß § 4, § 12 und § 13 bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
  6. Vorstehende Regelungen (1) bis einschließlich (5) gelten sowohl für vertragliche als auch vorvertragliche Schadenersatzansprüche.
  7. Vorstehende Regelungen (1) bis einschließlich (6) gelten entsprechend auch im Verhältnis der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Pins & mehr GmbH & Co. KG zum Kunden.

§ 19 Schutz von Eigentums- und Urheberrechten

  1. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Kunden oder sonstigen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Pins & mehr GmbH & Co. KG verwendet werden.
  2. Bei Missachtung der Eigentums- und Urheberrechte durch den Kunden besteht ein Schadenersatzanspruch der Pins & mehr GmbH & Co. KG. Als Schadenersatzpauschale werden 10 % des Warenpreises, mindestens jedoch € 500,00, vereinbart, sofern die Pins & mehr GmbH & Co. KG dem Kunden keinen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Pins & mehr GmbH & Co. KG ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als vorstehende Schadenersatzpauschale entstanden ist.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Kundenauftrag er-stellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden.

§ 20 Vorlagen/Aufbewahrung

Falls nicht anders vereinbart, gehen Vorlagen (Filme/Datenträger/Muster/Zeichnungen etc.) des Kunden, welche zur Produktion erforderlich sind, in den Besitz der Pins & mehr GmbH & Co KG über. Für diese Vorlagen/Gegenstände etc. übernimmt die Pins & mehr GmbH & Co. KG keine Haftung. Diese Vorlagen/Gegenstände etc. werden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages verwendet und können ggf. aus Lagergründen vernichtet werden.

§ 21 Inhalt der Internetpräsenz

Die Pins & mehr GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die Inhalte ihrer Internetpräsenz und der Aktualität, Korrektheit und Liefermöglichkeit der dargestellten Artikel. Alle dargestellten Artikel dienen ausschließlich der Demonstration. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG behält es sich vor jederzeit die Inhalte ihrer Internetpräsenz komplett oder auch teilweise zu ändern bzw. zeitweise oder endgültig einzustellen.

§ 22 Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht das Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.

§ 23 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bezüglich des zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrags sowie der hieraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten der deutsche Geschäftssitz der Pins & mehr GmbH & Co. KG, soweit sich aus nachfolgend (2) nichts anderes ergibt.
  2. Vorstehend (1) gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nicht vermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder wenn für die Klage oder das Mahnverfahren ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
  3. Hat der Kunde, der nicht Unternehmer oder Kaufmann oder eine sonstige Person im Sinne vorstehend (1) zu sein braucht, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so gelten vorstehend (1) und (2) entsprechend. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde, der im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 24 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


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